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Termine für 2024

Bedingungen für die Annahme des Problemmülls:

Ein Umleeren der angelieferten Abfälle in andere Behältnisse ist bei der Sammlung grundsätzlich nicht möglich. Schadstoffhaltige Abfälle sind nur in bruch- und auslaufsicheren Behältnissen abzugeben (insbesondere bei Chemikalien, Schädlingsbekämpfungsmitteln, Quecksilber oder sonstigen umweltgefährdenden Stoffen). Kostenlos werden nur schadstoffhaltige Abfälle bis maximal 50 Kilogramm angenommen. Mengen über 50 Kilogramm müssen vom Abfallerzeuger selbst entsorgt werden. Bei Nichtbeachtung der gemeindlichen Vorgaben, wird die Annahme von schadstoffhaltigen Abfällen zurückgewiesen. Abfälle für die Problemmüllsammlung:

 Folgende Abfälle können bei der mobilen Problemmüllsammlung abgegeben werden:

  • Laborchemikalien und Gifte (u. a. zyanid- und arsenhaltige Substanzen)
  • Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel aller Art
  • Säuren, Laugen, Fotochemikalien, Salze, Beizmittel, Bleichbäder
  • Quecksilberhaltige Abfälle (Schalter, Thermometer)
  • PCB-befüllte Kondensatoren
  • Spraydosen (mit / ohne Inhalt)
  • Batterien
  • Ölhaltige Abfälle (Ölfilter, Unterbodenschutz, Ölschlämme)
  • Lacke und Lasuren (in flüssiger Form)
  • Haushaltsreiniger, Abfluß- und Rohrreiniger, Entkalker, Waschmittelreste, Autopflegemittel, Metall- und Silberputzmittel
  • Lösemittelhaltige Substanzen wie Holzschutzmittel, Pinselreiniger, Verdünner, Reinigungsbenzin, Fleck- und Rostentferner, Desinfektionsmittel, Spiritus, Terpentin, Kleber, Frostschutzmittel, Bremsflüssigkeit, Kalt- und Motorreiniger, Aceton

  Folgende Abfälle werden bei diesen Sammlungen n i c h t mitgenommen und müssen folgendermaßen entsorgt werden:

    • ausgetrocknete Lacke = Hausmüllabfuhr
    • Körperpflegemittel = Hausmüllabfuhr
    • Dispersionswandfarben ausgehärtet = Hausmüllabfuhr
    • Mineral- und Synthetiköle = zurück zu Verkaufsstellen
    • Munition kostenpflichtig = über Händler (Polizei) 
    • Sprengkörper kostenpflichtig = über Händler (Polizei)
    • Feuerwerkskörper kostenpflichtig = über Händler (Polizei)
    • Druckgasflaschen kostenpflichtig = über Händler
    • Altmedikamente = Restmüll
    • Akkus = Recyclinghof
    • Autobatterien = Reclyclinghof oder über Händler
    • Energiesparlampe = Recyclinghof

      Ausnahmeregelung bezüglich Mineral-Altöl:
    • Altöl (unvermischt) ohne Herkunftsnachweis wird in Kleinmengen bis maximal 5 kg kostenlos angenommen.

 

      Größere Mengen sind über den Fachhandel zu entsorgen.

 

 Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne innerhalb unserer Geschäftszeiten unter der Telefon-Nr.: 08821/753-6330 oder per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zur Verfügung.