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Das Gesundheitsamt Garmisch-Partenkirchen, die Gemeinden Grainau, Garmisch-Partenkirchen, Farchant und die Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen möchten die Bevölkerung für das Verhalten in Wasserschutzgebieten insbesondere am nordöstlichen Ufer des Eibsees sensibilisieren:

  • Die Trinkwasserschutzgebietsverordnung sichert den Erhalt unseres wichtigsten Lebensmittels, dem Trinkwasser.
  • Die Beschaffenheit des Trinkwassers muss die nötige Qualität vorweisen
  • Aus den Trinkwasserbrunnen nordöstlich des Eibsees werden über 30.000 Personen versorgt.
  • Folgendes Hinweisschild am Wegesrand weist auf ein Trinkwasserschutzgebiet hin:

Im Schutzgebietsbereich ist folgendes Verboten:

  • das Abladen
  • oder Hinterlassen von Abfallstoffen aller Art
  • Das Ausbringen von tierischen und menschlichen Ausscheidungen, Gülle oder Pflanzenschutzmittel
  • Der Umgang mit wassergefährdeten Stoffen (z.B. Benzin, Öl etc.)

Bitte nehmen Sie die Verhaltensweisen ernst, damit auch zukünftig unser Trinkwasser in gewohnter Weise sauber bleibt und so wie bisher nicht aufwendig aufbereitet oder chloriert werden muss.