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Die wichtigste Neuerung: Eine rückwirkende Abmeldung des Stromvertrags ist künftig nicht mehr möglich. Wer vergisst, seinen Umzug frühzeitig beim Stromanbieter zu melden, muss weiterhin für die alte Wohnung zahlen – auch wenn sie längst verlassen wurde.

FAQs 24 Lieferantenwechsel Presseinformation

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