Die wichtigste Neuerung: Eine rückwirkende Abmeldung des Stromvertrags ist künftig nicht mehr möglich. Wer vergisst, seinen Umzug frühzeitig beim Stromanbieter zu melden, muss weiterhin für die alte Wohnung zahlen – auch wenn sie längst verlassen wurde.
Neuregelung beim Stromanbieterwechsel: 24-Stunden-Wechsel kommt – mit neuen Pflichten für Umziehende
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